Rechtsprechung
   BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28127
BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18 (https://dejure.org/2019,28127)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2019 - 5 PB 19.18 (https://dejure.org/2019,28127)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18 (https://dejure.org/2019,28127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,28127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der gemeinsamen Einrichtung bei der Einführung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer Personalvertretungssache; Grundsätzliche Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    ist nicht klärungsbedürftig, weil sich ihre Beantwortung bereits aus dem Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127) ergibt.

    Danach kommt dem örtlichen Dienststellenleiter bei der Einführung eines (dienststellenübergreifenden) durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte, weil für Maßnahmen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II allein die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 17).

    Um die notwendige Einheitlichkeit der IT-Verfahren zu gewährleisten, ordnet der Gesetzgeber an, dass die gemeinsamen Einrichtungen diese Verfahren nutzen müssen, soweit sie von der Bundesagentur für Arbeit in ihrer Verantwortung zentral verwaltet werden (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.04.2019 - 5 PB 18.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Mithin kann sich der Antragsteller nicht in zulässiger Weise auf diesen Zulassungsgrund berufen, weil er nicht geltend zu machen vermag, er sei am Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten oder beteiligt worden, sondern lediglich die aus seiner Sicht zu Unrecht unterbliebene Beteiligung des Hauptpersonalrats der Bundesagentur für Arbeit rügt (wie BVerwG, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 PB 18.18 - juris Rn. 2 ff.).

    Aus dem von der Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 24) geltend gemachten Umstand, es sei dem Antragsteller im Nachgang zu dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zur Kenntnis gelangt, dass eine ehrenamtliche Richterin "als Mitarbeiterin der Familienkasse gegenüber dem Antragsgegner bzw. der Bundesagentur für Arbeit als ein Träger des Jobcenters" weisungsgebunden sei, ergeben sich keine schlüssigen Hinweise auf das Vorliegen eines der in § 41 Nr. 1 bis 8 ZPO aufgezählten Gründe (wie BVerwG, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 PB 18.18 - juris Rn. 5 ff.).

    Für diese Annahme ergeben sich aus dem Vorbringen der Beschwerde keinerlei Hinweise (wie BVerwG, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 PB 18.18 - juris Rn. 8 ff.).

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Dies gilt auch, wenn sich die angeblichen Gründe für die Besorgnis der Befangenheit - wie die Beschwerde geltend macht - erst im Nachhinein bzw. aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben haben sollten (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91 - BGHZ 120, 141 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N. und vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7).

    b) Eine im Sinne des § 547 Nr. 1 ZPO vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts wäre bei einem - wie die Beschwerde geltend macht - erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund jedoch nur dann anzunehmen, wenn ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N.).

  • BAG, 09.09.2010 - 4 AZN 354/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der gesetzwidrigen Vertretung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Denn der Revisions- und Rechtsbeschwerdegrund des § 547 Nr. 4 ZPO dient nur dem Schutz desjenigen, der nicht ordnungsgemäß vertreten bzw. beteiligt war (vgl. BAG, Beschluss vom 9. September 2010 - 4 AZN 354/10 - NZA 2010, 1309 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - WM 2017, 925 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Deshalb kann dieser Zulassungsgrund nur von derjenigen Partei erfolgreich geltend gemacht werden, deren Anhörung oder Beteiligung in den Vorinstanzen zu Unrecht unterblieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2011 - 6 PB 20.10 - PersV 2011, 395 ; BAG, Beschlüsse vom 9. September 2010 - 4 AZN 354/10 - NZA 2010, 1309 Rn. 11 und vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - juris Rn. 31).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Deshalb kann dieser Zulassungsgrund nur von derjenigen Partei erfolgreich geltend gemacht werden, deren Anhörung oder Beteiligung in den Vorinstanzen zu Unrecht unterblieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2011 - 6 PB 20.10 - PersV 2011, 395 ; BAG, Beschlüsse vom 9. September 2010 - 4 AZN 354/10 - NZA 2010, 1309 Rn. 11 und vom 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    b) Eine im Sinne des § 547 Nr. 1 ZPO vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts wäre bei einem - wie die Beschwerde geltend macht - erst nachträglich bekannt gewordenen Befangenheitsgrund jedoch nur dann anzunehmen, wenn ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Dies gilt auch, wenn sich die angeblichen Gründe für die Besorgnis der Befangenheit - wie die Beschwerde geltend macht - erst im Nachhinein bzw. aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung ergeben haben sollten (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1992 - II ZR 230/91 - BGHZ 120, 141 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 77 Rn. 38 m.w.N. und vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Denn der Revisions- und Rechtsbeschwerdegrund des § 547 Nr. 4 ZPO dient nur dem Schutz desjenigen, der nicht ordnungsgemäß vertreten bzw. beteiligt war (vgl. BAG, Beschluss vom 9. September 2010 - 4 AZN 354/10 - NZA 2010, 1309 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - WM 2017, 925 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Denn der Revisions- und Rechtsbeschwerdegrund des § 547 Nr. 4 ZPO dient nur dem Schutz desjenigen, der nicht ordnungsgemäß vertreten bzw. beteiligt war (vgl. BAG, Beschluss vom 9. September 2010 - 4 AZN 354/10 - NZA 2010, 1309 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - IX ZR 259/15 - WM 2017, 925 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 B 3.16 D - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2019 - 5 PB 19.18
    Die Voraussetzungen des § 547 Nr. 4 ZPO liegen zwar im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch vor, wenn eine Partei vorschriftswidrig überhaupt nicht zum Verfahren hinzugezogen wurde (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 5 PB 10.15 - PersV 2016, 186 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 19.15

    Wahl zur JAV; Zahl der Beschäftigten; Prognosezeitraum; Auskunftspflichten der

  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

  • BVerwG, 06.04.2011 - 6 PB 20.10

    Unterbliebene Beteiligung in den Tatsacheninstanzen; absoluter Revisionsgrund;

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2019 - 12b K 5804/17

    Mitbestimmung zentral verwaltete Verfahren der Informationstechnik Software

    Bei der Einführung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 S. 1 SGB II kommt dem örtlichen Dienststellenleiter kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 - und vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19/18).

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18 -, juris Rn. 4 und vom 17. Mai 2017, a.a.O..

  • BVerwG, 20.05.2020 - 5 PB 28.19

    Streit um die Verweigerung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Übertragung

    Die Rechtsfrage muss zudem klärungsfähig sein, was der Fall ist, wenn sie in der Rechtsbeschwerdeinstanz beantwortet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.02.2020 - 5 PB 9.19

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage;

    Die Beschwerde muss substantiiert erläutern, dass und inwiefern die Rechtsbeschwerdeentscheidung zur Klärung einer bisher vom Bundesverwaltungsgericht nicht beantworteten, fallübergreifenden und entscheidungserheblichen Rechtsfrage führen kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 06.02.2020 - 40 K 4082/18

    Maßnahme; Ministerielle Weisung; Empehlung des CIO; tatsächliche Umsetzung;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19.18, ZfPR online 2019, S. 24, und vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16, PersV 2017, 374; ; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2015 - 20 A 2311/13.PVB, PersV 2016, 99.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht